Wir helfen Ihnen, beraten Sie und erklären Ihnen alles ganz in Ruhe und für Laien verständlich.
Abrechnung unseres Leistungsangebots
Eines Vorweg: Für viele Pflegebedürftige und Angehörige sind die veschiedenen Leistungen zur Unterstützung im Alltag und der Pflege ein wahrer "Pflege-Dschungel". Doch Sie sind nicht alleine. Wir helfen Ihnen, beraten Sie und erklären Ihnen alles ganz in Ruhe und für Laien verständlich.
Aufgrund unserer Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag ist eine Abrechnung unserer Leistungen mit den Pflegekassen möglich. Gerne beraten wir Sie in Ihrem Sinne in einem persönlichem Beratungsgespräch über Ihre verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung.
1. Entlastungsbetrag
Seit dem 1. Januar 2017 haben Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 EUR monatlich. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig.
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden, um pflegebedürftige und deren Angehörige zu entlasten und ein möglichst weitgehend selbstbestimmtes Leben im eigenen zu Hause zu ermöglichen. Eine Auszahlung des Entlastungsbetrages ist nicht möglich. Haben Sie Fragen zur Abrechnung oder weiterer Bedenken? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.
2. Umwidmungsleistung (Umwandlung von Pflegesachleistung)
Seit dem 1. Januar 2015 können Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 einen Teil der Pflegesachleistung auch für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwenden, wenn der jeweilige Anspruch auf Pflegesachleistungen nicht voll ausgeschöpft wurde. Damit können zusätzliche Hilfeangebote im Alltag, wie zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen / Alltagsbegleiter, finanziert werden. Maximal können 40 Prozent der ambulanten Pflegesachleistungsbeträge "umgewidmet" werden.
3. Verhinderungspflege
Sollten Sie bereits einen Pflegegrad erhalten haben und Sie werden von Ihrer Familie oder Angehörigen versorgt und gepflegt, brauchen auch die fleißigsten und hilfsbereitesten Menschen eine Pause. Sei es ein Urlaub, eine kleine Auszeit, oder eventuell auch Krankheit oder Sonstiges. Über die Verhinderungspflege können wir Ihnen somit ohne Kosten und Aufwand für Sie, tatkräftig zur Seite stehen. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu den Abrechnungs- und Abwicklungsmöglichkeiten une helfen Ihnen den Durchblick zu behalten.
4. Private Abrechnung
Selbstverständlich ist auch eine private Abrechnung möglich. Egal ob Sie komplett privat abrechnen, oder durch Zuzahlung neben der Abrechnung mit der Pflegekasse agieren möchten: Wir machen es möglich.
Besonders die ältere Generation tut sich oft schwer mit der Inanspruchnahme der Leistungen der Pflege- oder Krankenkassen. Völlig zu Unrecht. Nutzen Sie Ihr Recht auf Zahlungen der verschiedenen Kassen. Jahrelang haben Sie entsprechende Beiträge für die Pflege- und Hilfe älterer Menschen eingezahlt und somit viele Menschen das Leben im Alltag lebenswerter gemacht. Nun sind Sie an der Reihe. Zu Ihren Möglichkeiten beraten wir Sie gerne!