Pflegerische Versorgung beim Pflegedienst Schöbs

Tätigkeiten, die für gesunde Menschen normaler Bestandteil ihrer alltäglichen Routine sind, werden im Pflegefall zu scheinbar unüberwindbaren Hürden. Selbst vermeintlich einfache Vorgänge wie das Zähneputzen oder die Nahrungsaufnahme bereiten Menschen mit einschränkenden Erkrankungen große Schwierigkeiten.

Als Ihr Pflegedienst sehen wir uns genau hier als Stütze. Wir begleiten Sie zuverlässig in Ihrem Alltag und nehmen Ihnen die Aufgaben ab, deren Bewältigung für Sie allein nicht mehr möglich sind. Uns ist es eine Herzensangelegenheit, Sie dabei zu unterstützen, ein möglichst selbstbestimmtes und würdevolles Leben in Ihrem zu Hause führen zu können. Ein wichtiger Aspekt unserer Pflege liegt in diesem Zusammenhang nicht lediglich in der Ab- bzw. Übernahme gewisser Tätigkeiten, sondern in der Aktivierung und Integration des pflegebedürftigen Menschen. Unser Ziel ist es, die vorhandenen Ressourcen zu erhalten und möglicherweise sogar zu erweitern. 

grundpflegerische versorgung in hilden mit schoebs

Bestandteile der Grundpflege

Je nach Wunsch, Pflegegrad und Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person unterstützen wir unter anderem geduldig und einfühlsam in den folgenden Bereichen:

Nahrungsaufnahme

Wir bereiten Nahrung zu, verabreichen sie oder stellen sie bereit und sorgen für eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr bei einer Mahlzeit. Im Fall von künstlicher Ernährung stellen wir sicher, dass Nahrung über eine Sonde zugeführt oder Trinknahrung verabreicht wird.

Ausscheidungen

Unser Pflegepersonal unterstützt beim Toilettengang und führt, wenn nötig, Kontinenz- oder Toilettentraining durch. Auch die Verwendung von Inkontinenzprodukten leiten wir an. Die Grundpflege beinhaltet außerdem die Reinigung von Kathetern, den Wechsel des zugehörigen Beutels und die Versorgung künstlicher Ausgänge (Urostoma, Anus praeter).

Körperpflege

Neben den grundlegenden Pflege- und Hygienemaßnahmen – wie beispielsweise Duschen / Baden, Waschen, Zahn- und Prothesenpflege und Rasieren – gehört auch die Hautbeobachtung zur Feststellung möglicher Veränderungen zu unserer grundpflegerischen Versorgung. Auch beim An- und Auskleiden unterstützen unsere Pflegekräfte.  

Bewegung

Gerade die Mobilität ist in vielen Pflegefällen stark eingeschränkt. Unsere geschulten Pflegekräfte integrieren deshalb auch aktivierende Bewegungsübungen in ihren Routine-Besuch. Je nach Bedarf können zudem gemeinsam alltägliche Aufgaben und motorische Fähigkeiten trainiert werden. Im Bereich der Bewegung sorgen wir außerdem für eine angemessene Lagerung mit Lagerungshilfsmitteln und treffen Vorkehrungen zur Vorbeugung von Kontrakturen, Dekubitus (Druckwunde) und Thrombose.

wundversorgung durch geschulte pflegefachkraft

Prophylaxe-Maßnahmen

In vielen Fällen durchlaufen unsere Patienten schwerwiegende Erkrankungen. Einige von ihnen haben in Folge eines Unfalls oder einer Operation massiven Mobilitätsverlust erlitten. Sie sind bettlägerig und somit voll und ganz auf fremde Hilfe angewiesen. Neben der psychischen Belastung birgt die Bettlägerigkeit diverse Gefahren. Dazu zählen beispielsweise die Ausbildung eines Dekubitus, also die Entwicklung wunder Hautstellen durch langes Liegen und Belasten der Hautpartien. 

Unsere Grundpflege beinhaltet deshalb, je nach Bedarf, die folgenden Prophylaxen.arrow icon

Dekubitus bzw. das sogenannte Wundliegen bezeichnet die Hautschäden, die entstehen, wenn über einen längeren Zeitraum Druck auf denselben Körperstellen lastet. Die Durchblutung des Gewebes wird an diesen Stellen gestört, was zum langsamen Absterben der Gewebszellen führt. Die Wunden, die auf diese Weise entstehen, können bis zum Knochen reichen und schwerwiegende Folgen haben. Üblicherweise tritt ein Dekubitus an den Hüften, am Steißbein, am Gesäß oder an den Schulterblättern auf. Zur Vorbeugung ist Bewegung essenziell. Unsere Pflegefachkräfte sorgen deshalb dafür, dass Bewegung in den Tag integriert und eine temporäre Druckentlastung gewährleistet wird. Außerdem beobachten sie die Haut der pflegebedürftigen Menschen und wenden bei Bedarf Produkte zur Hautpflege an. Um das Dekubitus-Risiko weiter zu minimieren, achten unsere Pflegefachkräfte auf ein gutes Bettklima und korrekte Lagertechniken.

Die Unterschiede zwischen Grund- und Behandlungspflege

Bei der grundpflegerischen Versorgung geht es vorwiegend darum, die wiederkehrenden Aufgaben des Alltags zu begleiten und zu unterstützen. Wir übernehmen als Pflegedienst also die Standard-Aufgaben der Bereiche Körperhygiene, Ernährung und Mobilität bzw. Bewegung. In den Leistungsumfang der Behandlungspflege (medizinische Versorgung) fallen darüber hinaus vor allem Maßnahmen, die zur Verbesserung des Gesundheitszustands einer Person beitragen sollen. Es handelt sich deshalb auch um eine medizinische Versorgung, die beispielsweise Verbandswechsel, Wundversorgung und Medikamentengabe inkludiert und auf Basis ärztlicher Anordnung durchgeführt wird.

anlaufstelle fuer angehoerige in hilden
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Pflegegrad beantragen

Die Beantragung eines Pflegegrads ist mit einem längeren Prozess verbunden und nicht immer ganz leicht. Im ersten Schritt sollten Sie Ihre Pflegekasse telefonisch kontaktieren und um die Feststellung eines Pflegegrads bitten. Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung stehen Ihnen grundsätzlich zu, müssen aber dennoch selbstständig beantragt werden. Im Prozess werden Sie gebeten, ein Pflegegrad-Formular für sich oder Ihren Angehörigen auszufüllen, das unter anderem Auskunft über den Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person geben soll. Beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und lassen Sie einzelne Punkte lieber aus, bevor Sie unklare Aussagen treffen. Diese können die Bearbeitung des Antrags verzögern. Beim Ausfüllen des Antrages sind wir Ihnen selbstverständlich gerne behilflich, sollten Sie sich unsicher fühlen oder Fragen aufkommen.

Nachdem das Formular die Pflegekasse per Post, per Mail oder Fax erreicht hat, wird üblicherweise ein Termin mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen, kurz MDK, vereinbart. Er prüft, ob die Voraussetzungen für einen der fünf Pflegegrade erfüllt sind. Dazu besucht Sie ein Mitarbeiter zu Hause (oder im Krankenhaus) und begutachtet die jeweilige Situation und die Fähigkeiten der zu pflegenden Person. Ob Pflegebedarf besteht, wird anhand von sechs Modulen gemessen.

  • Mobilität
  • Kognitive Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen
  • Selbstversorgungsfähigkeit
  • Belastungsbewältigung
  • Alltägliches & soziales Leben

Durchschnittlich nimmt die Begutachtung durch den MDK 30 – 60 Minuten in Anspruch. Sie können sich auf den Termin vorbereiten, indem Sie relevante Unterlagen wie Arztbriefe, Befunde und Krankenhausberichte bereitlegen. Der schriftliche Bescheid der Pflegekasse steht im Normalfall innerhalb weniger Tage nach dem Termin bereit. Er definiert den festgestellten Pflegegrad und den genehmigten Betrag zum Einsatz im Bereich von Pflegedienstleistungen.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um die Pflegegradbeantragung und ermitteln gemeinsam mit Ihnen, ob die Grundpflege das Richtige für Sie oder Ihren Angehörigen ist.

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