Medizinische Versorgung beim Pflegedienst Schöbs GbR

Bei von Fachpersonal bzw. vom Arzt verordneter medizinischer Versorgung handelt es sich meist um die sogenannte Behandlungspflege . Eine solche Verordnung wird zum Beispiel dann ausgestellt, wenn eine Erkrankung zu Hause behandelt und auskuriert werden kann oder regelmäßig medizinische Maßnahmen wie die Medikamenteneinnahme notwendig sind, die betroffene Person dazu jedoch medizinische und pflegerische Hilfe benötigt. Ärzte verordnen Behandlungspflege bzw. medizinische Versorgung beispielsweise häufig nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer Operation oder um die Regelmäßigkeit von grundlegenden Behandlungen in der eigenen Häuslichkeit sicherzustellen.

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Bestandteile der Behandlungspflege

Als Pflegedienst stellen wir sicher, dass Sie als Betroffener gut versorgt sind und Ihre Angehörigen entlastet werden. Unser qualifiziertes Pflegefachpersonal erscheint regelmäßig zu festen Zeiten und erledigt als Teil der medizinischen Grundversorgung unter anderem die folgenden Aufgaben – zu Ihrem Komfort in Ihren eigenen vier Wänden:

  • Medikamentenvorbereitung und –Verabreichung
  • Wundversorgung
  • Injizieren von erforderlichen Medikamenten, bspw. Insulin
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Katheterwechsel und –pflege
  • Stoma- und Portversorgung
  • Verbandwechsel und Anlegen stützender Verbände
  • Inhalation
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Versorgung von Ernährungssonden

Wundversorgung

Die Erstversorgung einer Wunde erfolgt in der Regel im Krankenhaus oder in der Arztpraxis durch medizinisches Fachpersonal. Dort stehen alle notwendigen Ressourcen zur Verfügung, um eine Wunde gründlich zu reinigen und mit den passenden Materialien zu versorgen. Der Heilungsprozess kann sich anschließend teilweise über mehrere Wochen oder Monate erstrecken und erfolgt in den meisten Fällen zu Hause. Unsere zertifizierten und regelmäßig geschulten Wundexperten (ICW) bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei der Wundversorgung sowie bei der entsprechenden Nachsorge und behandeln Ihre Wunde fachgerecht. Dabei richten wir uns nach den natürlichen Vorgängen des Wundheilprozesses.

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Reinigungsphase

Die sogenannte Reinigungs- oder auch Exsudationsphase im Wundheilprozess charakterisiert ein umfassender Selbstreinigungsvorgang der Wunde. Die Wunde produziert dabei selbstständig ein Sekret zur Ausschwemmung aller ungewünschten Gäste: Bakterien, Viren, Schmutz und verletzte Zellen. Unser geschultes Fachpersonal unterstützt die Wundheilung an dieser Stelle durch den Einsatz spezieller Wundspülungen. Diese sorgen dafür, dass die Reinigung besonders schnell und gründlich erfolgt und die verletzten Gefäße sich anschließend langsam wieder verengen.

Granulationsphase

Der menschliche Körper ist erstaunlich robust und verfügt über großartige Selbstheilungsfähigkeiten. Ist eine Wunde erst einmal gereinigt, beginnt die sogenannte Reparaturphase. Darin bildet sich das Granulationsgewebe aus, das eine vorübergehende Schutzfunktion erfüllt. Bis die Wunde vollständig verheilt ist, sollte das Granulationsgewebe möglichst unversehrt bleiben. Letztlich erholt sich das verletzte Gewebe darunter vollständig und die Regeneration der obersten Hautschicht kann beginnen.

Regenerationsphase

Sobald das Granulationsgewebe seine finale Form angenommen hat, beginnt die Regenerationsphase. Im Fachjargon spricht man auch von der Epithelisierungsphase. Sie beschreibt den Vorgang der Hautregeneration. Bei Wundverletzungen wurde die oberste Hautschicht meist so stark verletzt, dass sie sich in einem langwierigen Prozess erholen und neu bilden muss. Die Zellen wachsen auf der Oberfläche des Granulationsgewebes nach, die Durchblutung stoppt und Narbengewebe bildet sich.  

wundversorgung schritt
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Behandlungspflege beantragen

Die Behandlungspflege kann ausschließlich von einem Arzt und nicht von Privatpersonen selbst beantragt werden. Das geschieht meist dann, wenn ein Arzt feststellt, dass ein Patient notwendige Behandlungsmaßnahmen nicht mehr durchführen kann. Sind Sie beispielsweise motorisch nicht in der Lage, Medikamente einzunehmen bzw. sie für die Einnahme vorzubereiten oder Kompressionsstrümpfe an- und auszuziehen, steht Ihnen Hilfe zu. Auch Angehörige mit kognitiven Einschränkungen, die zum Beispiel die selbstständige Medikamenteneinnahme erschweren, werden mit Beantragung der Behandlungspflege sicher versorgt.

Verordnung durch einen Mediziner

Die Verordnung der Behandlungspflege muss über einen Mediziner erfolgen. Sollten Sie die Behandlungspflege für sich selbst oder einen Angehörigen für notwendig halten, sprechen Sie deshalb im Idealfall mit dem behandelnden Arzt.

Genehmigung durch die Krankenkasse

Verordnet der behandelnde Arzt die Pflege, prüft die Krankenkasse im nächsten Schritt die Notwendigkeit. Sobald die Genehmigung erfolgt ist, kann die Behandlungspflege in die Wege geleitet werden. Die entstehenden Kosten werden üblicherweise von der Krankenkasse übernommen. Dieser Genehmigungsvorgang kann bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen.

Wie lange gilt eine ärztliche Verordnung?

Je nach Krankheits- bzw. Heilungsverlauf kann die Erstverordnung für eine übliche Behandlungspflege von 14 Tagen ausgestellt werden. Folgt die Versorgung auf einen Krankenhausaufenthalt, ist in der Regel eine Verordnung mit einer Dauer von vier Wochen vorgesehen. Folgeverordnungen sind nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt und je nach Krankheitsverlauf möglich.

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